Erbrecht

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht in Biberach an der Riß unterstützen Sie bei Fragen der vorweggenommenen Erbfolge, bei Auseinandersetzungen nach Erbfällen und allen weiteren erbrechtlichen Fragestellungen.

 

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Erbrecht in Biberach & begleiten Sie in allen erbrechtlichen Fragestellungen.

Dazu gehören insbesondere die folgenden Themen:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Vermögensnachfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Notfallplanung
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsrecht
  • Erschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Vermächtnisse
  • Behindertentestament
  • Erbausschlagung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassinsolvent
Vorbeugen.

Testamentsgestaltung

Auch wenn es nicht leichtfällt, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie es nach dem eigenen Tod weitergeht: durch lebzeitige Gestaltungen können Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne weitergegeben wird. Egal ob Testament, Erbvertrag oder komplexe Regelungen zur Vermögensnachfolge – wir finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, mit der Sie sich wohlfühlen.

Individuelle Lösungen

Mit einer individuell auf Sie zugeschnittenen Lösung wollen wir Ihnen dabei helfen, Ihr Vermögen geregelt an die nächsten Generationen zu übertragen. So kann es unter Umständen sinnvoll sein, bereits durch Übertragung zu Lebzeiten, wie z.B. Schenkungen, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. So können Freibeträge der Erbschaftssteuer ausgenutzt und unter Umständen etwaige Pflichtteilansprüche reduziert werden. Im Rahmen von Schenkungen besteht die Möglichkeit, dass sich der Schenker ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauchsrecht vorbehält. Die damit einhergehenden Probleme der Schenkungssteuer sind uns bestens bekannt.

Das häufig gewählte Berliner Testament, eine Variante des gemeinschaftlichen Testaments, ist nicht in jedem Fall eine gute Lösung. Oft ist es vorteilhaft hier auch Regelungen zum Pflichtteilsrecht, einer Erbausschlagung oder für den Fall der Wiederverheiratung zu treffen und Vermächtnisse anzuordnen. Durch Vermächtnisse, egal ob diese sich bereits auf konkrete Gegenstände beziehen oder noch offen formuliert sind, wie im Fall eines sog. „Supervermächtnisses“, kann das Testament auch steuerlich optimiert werden. Über ein Herausgabevermächtnis kann dagegen auch für die Zukunft gesteuert werden, wem das Vermögen zufallen soll.

Auch helfen wir Ihnen dabei einzelne Angehörige wirksam zu enterben oder gar den Pflichtteilsanspruch zu entziehen. Dies ist nur unter besonderen Umständen möglich und muss zudem mit einer ausreichenden Begründung in ihre Nachlassregelung aufgenommen werden.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht aus Biberach ist Solutio Schneider Ihr kompetenter Partner für alle erbrechtlichen Fragen

Unternehmensnachfolge

Insbesondere Unternehmer sollten bei der Erbfolge frühzeitig aktiv werden. Unerwartete Todesfälle können ansonsten dazu führen, dass das Unternehmen und damit oftmals die eigene Lebensleistung in Gefahr gerät. Durch eine Nachfolgeplanung, die zwischen den einzelnen Gesellschaftern und Generationen abgestimmt ist kann der Grundstein für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens gelegt werden.

Um auch im Fall der Fälle die Handlungsfähigkeit des Unternehmens aufrecht erhalten zu können, kann eine Notfallplanung sinnvoll sein. In einem extra angelegten Notfallordner finden sich die wichtigsten Informationen, Kontaktdaten, Zugangsdaten und Ansprechpartner.

Aufklären.

Wer sich über erbrechtliche Fragestellungen informiert stößt oft auf Fehlinformationen.

Ein Beispiel: Oft wird uns in Beratungsgesprächen mitgeteilt, dass ein Kind enterbt werden müsse, weil dieses eine Behinderung habe und für den Fall einer Erbeinsetzung der Staat auf den Nachlass zugreifen würde. Durch Gestaltungen, wie zum Beispiel durch ein sogenanntes Behindertentestament, einer Kombination aus Vor- und Nacherbfolge und Testamentsvollstreckung, lässt sich jedoch gerade dies verhindern. So können Sie erreichen, dass alle Ihre Kinder von Ihrem Vermögen profitieren und dieses vor staatlichem Zugriff geschützt ist. Eine Enterbung würde dagegen dazu führen, dass ein Pflichtteilanspruch entsteh, auf den der Staat zugreifen kann.

Im Rahmen einer allumfassenden Nachfolgeplanung sind Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen wichtig und sollten nicht unterschätzt werden. So können Sie sicherstellen, dass auch im Fall der Fälle über Ihr Vermögen verfügt werden kann. Auch hier können unsere Fachanwälte für Erbrecht in Biberach Sie mit entsprechenden Mustern und unserer rechtlichen Expertise unterstützen.

Lösungen finden.

Der Verlust eines Angehörigen oder Freundes ist für die Meisten eine große Belastung. Kommen dann noch erbrechtliche Streitigkeiten hinzu, werden diese oft sehr emotional geführt.

Schulden geerbt? Wir helfen.

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden sollte. Denn: Auch schulden kann man erben. Für diese Schulden haftet der Erbe in der Folge auch mit seinem Privatvermögen. Ist eine Erbausschlagung nicht mehr möglich, suchen wir den für Sie optimalen Weg. So kann es zum Beispiel bei einem überschuldeten Nachlass notwendig sein, ein Nachlassinsolvenzverfahren zu eröffnen um ihr eigenes Vermögen zu schützen. Dazu und zu weiteren Möglichkeiten beraten Sie unsere Biberacher Fachanwälte für Erbrecht gerne.

Erbauseinandersetzungen

Werden mehrere Personen Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese besteht so lange, bis sie im Wege einer Erbauseinandersetzung aufgelöst wird. Sind sich nicht alle Miterben einig, führt eine solche Auseinandersetzung oft zu Problemen.

Wir beraten Sie mit der nötigen Sachlichkeit und unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung ihres Erbrechts, ihres Pflichtteilsrechts, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie bei der Abwehr von Ansprüchen aus einem Pflichtteil.

Solution Schneider ist Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht in Biberach und findet eine Lösung für Ihre erbrechtliche Auseinandersetzung.

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker kann aus unterschiedlichen Gründen bestellt werden. Auch von Seiten des Testamentsvollstreckers bestehen regelmäßig Fragestellungen, die einer rechtlichen Klärung bedürfen.

Interdisziplinär.

Kern unseres Beratungsansatzes ist es, dass wir Sie nicht nur mit unserer erbrechtlichen Expertise unterstützen, sondern auch steuerliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte berücksichtigen. So kann beispielsweise unter Umständen eine sog. Güterstandsschaukel oder die Gründung einer Familiengesellschaft sinnvoll sein. Auch wirtschaftliche Überlegungen haben im Rahmen unserer Beratung ihren festen Platz.

Sie haben Fragen oder brauchen eine Beratung Rund um das Thema Erbrecht? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Unsere auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte freuen sich auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns

Telefon 073 51 – 580 95 80

4 + 12 =

Zeppelinring 36
88400 Biberach

Telefon 073 51 - 580 95 80
Fax 073 51 - 580 958 99

kanzlei@solutio-schneider.de