Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über vertiefte Kenntnisse und große Prozesserfahrung in sämtlichen Rechtsaspekten bei Finanzierungen und Transaktionsstrukturen.

Bank- und Kapitalmarkt-
recht

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über vertiefte Kenntnisse und große Prozesserfahrung in sämtlichen Rechtsaspekten bei Finanzierungen und Transaktionsstrukturen.

Das Bankrecht setzt sich aus Rechtsvorschriften aus dem bürgerlichen Recht sowie dem Handelsrecht zusammen. Das private Bankrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen auf der einen und der Bank auf der anderen Seite. Das öffentliche Bankrecht regelt den Betrieb der Banken selbst und beinhaltet hoheitliche Vorschriften im Rahmen der Bankenregulatorik.

Das Kapitalmarktrecht besteht in wesentlichen Teilen aus dem Bankrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Börsenrecht. Das Kapitalmarktrecht dient im Wesentlichen dem Schutz des Kapitalmarktes.

Bankrecht

Das klassische Bankrecht in Bezug auf die Rechtsbeziehung zwischen Bank und Kunde umfasst eine Vielzahl von Einzelaspekten. Hierzu zählen insbesondere:

Kontoführung: Kontoeröffnung, Kontoführung, Kontokündigung

Zahlungsverkehr: Überweisung, Lastschrift, Debitkarten und Kreditkarten, Elektronischer Zahlungsverkehr, Wechsel- und Scheckverkehr

Darlehensrecht / Kreditrecht: Darlehensvertragsrecht, Kreditvertragsrecht, Zinsen, Kosten und Entgelte, Zinsanpassungsklauseln, AGB-Banken/AGB-Sparkassen, Verbraucherkreditrecht, Immobilienfinanzierungen, Finanzierungshilfen

Besondere Kreditformen: Avalkredit, Wechselkredit, Betriebsmittelkredit, Leasing, Factoring

Beendigung von Darlehensverhältnissen: ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Widerruf, Schadensersatz, Vorfälligkeitsentschädigung

Kreditsicherungsrecht: Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Globalzession, Einzelzession, Grundschuld, Hypothek, Pfandrecht, Patronatserklärung, Finanzierungsbestätigung, Rangrücktrittserklärung, Financial Convenants

Zwangsversteigerungsrecht

    Im deutschen Recht umfasst das Bankenrecht neben den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch unter anderem folgende Gesetze:

     

    • Börsengesetz (BörsG)
    • Depotgesetz (DepotG)
    • Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
    • Investmentgesetz (InvG)
    • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
    • Kreditwesengesetz (KWG)
    • Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG)
    • Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)
    • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
    • Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
    • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
    Bankaufsichtsrecht

    Beratung in bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen
    Interessenvertretung gegenüber Aufsichtsbehörden (z.B. in Zulassungs-, Prüfungs- oder Beschwerdeverfahren)

    Kapitalmarktrecht

    Das Kapitalmarktrecht unterscheidet sich in die Kapitaleinlagen in Formen des Sparverkehrs, wie z.B. das Sparkonto und das vermögenswirksame Sparen, Bausparverträge sowie Kapital-Lebensversicherungen, als auch in die Kapitalanlagen in Wertpapiere, außerbörsliche Finanzgeschäfte, alternative Investments und Investmentfonds. Hierbei sind bei allen Anlageformen die Fragen der Aufklärungs- und Beratungspflichten, der Prospektpflicht und des Prospektinhalts zu prüfen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Sachverhalte bei außerbörslichen Terminsgeschäften, bei der Vermögensverwaltung, im Investmentgeschäft oder bei Kapitalanlagen am grauen Kapitalmarkt handelt.

    Unsere Schwerpunkte sind

    Bankrecht

    Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in allen Fragen des Kreditgeschäftes, der Kreditsicherung einschließlich Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren sowie Zwangsvollstreckungsverfahren

    Begleitung von Transaktionsgeschäften (z.B. Kredit- und Forderungsverkauf, Umstrukturierungen des Kreditnehmerbetriebs)

    Vertragsgestaltungen im gesamten Bankbereich

    Kapitalmarktrecht

    Beratung und Vertretung von Anlegern, Banken, Sparkassen und Kapitalanlagegesellschaften in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts einschließlich Vertretung in gerichtlichen Verfahren

    Durch die ständige Veränderung im Bankrecht, insbesondere die immer steigende Komplexität von Fragestellungen, ist eine Spezialisierung auf diesem Gebiet unerlässlich.

    Wir bieten Ihnen mit unseren 3 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht daher die nötige Kompetenz, Sie bei Ihren Fragen umfangreich zu beraten.

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