Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über vertiefte Kenntnisse und große Prozesserfahrung in sämtlichen Rechtsaspekten bei Finanzierungen und Transaktionsstrukturen.
Bank- und Kapitalmarkt-
recht
Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über vertiefte Kenntnisse und große Prozesserfahrung in sämtlichen Rechtsaspekten bei Finanzierungen und Transaktionsstrukturen.
Das Bankrecht setzt sich aus Rechtsvorschriften aus dem bürgerlichen Recht sowie dem Handelsrecht zusammen. Das private Bankrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen auf der einen und der Bank auf der anderen Seite. Das öffentliche Bankrecht regelt den Betrieb der Banken selbst und beinhaltet hoheitliche Vorschriften im Rahmen der Bankenregulatorik.
Das Kapitalmarktrecht besteht in wesentlichen Teilen aus dem Bankrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Börsenrecht. Das Kapitalmarktrecht dient im Wesentlichen dem Schutz des Kapitalmarktes.
Bankrecht
Das klassische Bankrecht in Bezug auf die Rechtsbeziehung zwischen Bank und Kunde umfasst eine Vielzahl von Einzelaspekten. Hierzu zählen insbesondere:
Kontoführung: Kontoeröffnung, Kontoführung, Kontokündigung
Zahlungsverkehr: Überweisung, Lastschrift, Debitkarten und Kreditkarten, Elektronischer Zahlungsverkehr, Wechsel- und Scheckverkehr
Darlehensrecht / Kreditrecht: Darlehensvertragsrecht, Kreditvertragsrecht, Zinsen, Kosten und Entgelte, Zinsanpassungsklauseln, AGB-Banken/AGB-Sparkassen, Verbraucherkreditrecht, Immobilienfinanzierungen, Finanzierungshilfen
Besondere Kreditformen: Avalkredit, Wechselkredit, Betriebsmittelkredit, Leasing, Factoring
Beendigung von Darlehensverhältnissen: ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Widerruf, Schadensersatz, Vorfälligkeitsentschädigung
Kreditsicherungsrecht: Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Globalzession, Einzelzession, Grundschuld, Hypothek, Pfandrecht, Patronatserklärung, Finanzierungsbestätigung, Rangrücktrittserklärung, Financial Convenants
Zwangsversteigerungsrecht
Im deutschen Recht umfasst das Bankenrecht neben den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch unter anderem folgende Gesetze:
- Börsengesetz (BörsG)
- Depotgesetz (DepotG)
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
- Investmentgesetz (InvG)
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG)
- Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Bankaufsichtsrecht
Beratung in bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen
Interessenvertretung gegenüber Aufsichtsbehörden (z.B. in Zulassungs-, Prüfungs- oder Beschwerdeverfahren)
Kapitalmarktrecht
Das Kapitalmarktrecht unterscheidet sich in die Kapitaleinlagen in Formen des Sparverkehrs, wie z.B. das Sparkonto und das vermögenswirksame Sparen, Bausparverträge sowie Kapital-Lebensversicherungen, als auch in die Kapitalanlagen in Wertpapiere, außerbörsliche Finanzgeschäfte, alternative Investments und Investmentfonds. Hierbei sind bei allen Anlageformen die Fragen der Aufklärungs- und Beratungspflichten, der Prospektpflicht und des Prospektinhalts zu prüfen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Sachverhalte bei außerbörslichen Terminsgeschäften, bei der Vermögensverwaltung, im Investmentgeschäft oder bei Kapitalanlagen am grauen Kapitalmarkt handelt.
Unsere Schwerpunkte sind
Bankrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in allen Fragen des Kreditgeschäftes, der Kreditsicherung einschließlich Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren sowie Zwangsvollstreckungsverfahren
Begleitung von Transaktionsgeschäften (z.B. Kredit- und Forderungsverkauf, Umstrukturierungen des Kreditnehmerbetriebs)
Vertragsgestaltungen im gesamten Bankbereich
Kapitalmarktrecht
Beratung und Vertretung von Anlegern, Banken, Sparkassen und Kapitalanlagegesellschaften in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts einschließlich Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Durch die ständige Veränderung im Bankrecht, insbesondere die immer steigende Komplexität von Fragestellungen, ist eine Spezialisierung auf diesem Gebiet unerlässlich.
Wir bieten Ihnen mit unseren 3 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht daher die nötige Kompetenz, Sie bei Ihren Fragen umfangreich zu beraten.
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