Armin Schneider

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführer

  • Jahrgang 1977
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • Seit 2006 Rechtsanwalt
  • Seit 2010 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Seit 2010 Fachanwalt für Steuerrecht
  • Seit 2022 Mitglied des Senats des Bundesverbands für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft

Rechtsanwalt Schneider vertritt und berät mittelständische, d. h. inhabergeführte Unternehmen, Banken, Kapitalbeteiligungsgesellschaften und vermögende Privatpersonen.

Herr Schneider vertritt seine Mandanten deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht.

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